Krankmeldungen

Husten, Schnupfen, Heiserkeit - die Gründe für das Kranksein sind vielfältig.

Melden sie Ihr Kind bei Krankheit am ersten Fehltag bitte vor Unterrichtsbeginn telefonisch im Sekretariat ab. Am ersten Tag des Wiederaufnehmens des Unterrichts bringt ihr Kind eine Entschuldiung für den/die Klassenlehrer*in mit.

Bei einer länger andauernden Erkrankung empfehlen wir ein ärztliches Attest vorzulegen. Eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten ist  ausreiched.

Für die  Befreiung vom Sport- bzw. Schwimmunterricht muss ein triftiger Grund vorliegen, warum Ihr Kind nicht daran teilnehmen kann. Vermerken Sie diesen Grund auf der schriftlichen Entschuldigung.

Einige Krankheiten sind meldepflichtig, um deren Verbreitung zu vermeiden. Sie sind als Eltern verpflichtet, diese Infektionen der Schule unverzüglich zu melden.

Dazu gehören: Keuchhusten, Masern, Menningokokken, Mumps, Salmonellen, Scharlach, Hepatitis A und Hepatitis B, Windpocken, Krätze und Läuse.

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Weitere Informationen zu meldepflichtigen Krankheiten

Verdacht auf Corona - Was nun?

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Verhalten, wenn der Vedacht auf Covid 19 bestehen sollte.

Mit dem Corona Sorgentelefon unter der Telefonnummer 05271 / 9 65 65 65 bietet der Kreis Höxter Hilfestellung an.

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Beurlaubung

Kur, Kommunion, Hochzeit, Beerdigung, .... - eine wichtiger familärer Termin steht an und Sie möchten Ihr Kind vom Unterricht beurlauben.

Beantragen Sie diese Beurlaubung frühzeitig  (mind. 1 Woche vor dem Termin) mit einem entsprechenden Antrag.

Bitte bedenken Sie, dass unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien nicht beurlaubt werden kann. „Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung“ (ASchOPar.10)

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